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Tipps von unseren Gartenfreunden
Ratten in Kleingartenanlagen
Information
über die Bekämpfung tierischer Schädlinge,
insbesondere Ratten, in Kleingartenanlagen.
Allgemeines:
Zu den tierischen Schädlingen
im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in der derzeit gültigen
Fassung vom 20.07.2000 (BGBl. I Nr.33), gehören unter anderen
auch die Ratten.
Nach der Verordnung über
die Bekämpfung tierischer Schädlinge vom 18.05.1971
(veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für
das Land Hessen 1971, Nr. 14 S. 111) sind die jeweiligen Eigentümer,
oder die, die vertraglich dazu verpflichtet sind, für den
ordnungsgemäßen Zustand von landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Grundstücken verantwortlich.
Der Eigentümer, oder die, die vertraglich dazu verpflichtet
sind, haben widerrechtlich gelagerte Abfälle und bei gleichzeitigem
Rattenbefall, gem. §4 der genannten Verordnung, vor Beginn
einer Schädlingsbekämpfung die Abfallstoffe - vor allem
Küchenabfälle, Müll und Gerümpel- von allen
den Schädlingen leicht zugänglichen Orten von seinem
Grundstück zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und danach
eine Schädlingsbekämpfung nach den Vorschriften der
o.g. Verordnung durchführen bzw. durchführen zu lassen.
Die Bekämpfungsmaßnahmen sind nötigenfalls so
lange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge vertilgt
sind.
Zur Bekämpfung der tierischen
Schädlinge dürfen nur Entwesungsmittel und -verfahren
angewandt werden, die von der Biologischen Bundesanstalt für
Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig anerkannt bzw. vom
Bundesgesundheitsamt geprüft, anerkannt und veröffentlicht
sind.
Bekämpfung der Schädlinge:
Für eine fachmännische
Beratung oder Beauftragung eines geprüften Bekämpfers
ist am besten eine Schädlingsbekämpfungsfirma (siehe
in den sogenannten gelben Seiten) geeignet.
Schädlingsbekämpfungsmittel sind u.a. in Samenhandlungen
oder Baumärkten erhältlich.
Bei selbst durchgeführten
Bekämpfungen ist besonders darauf zu achten, dass Bekämpfungsmaterial
genau nach Anweisung ausgelegt wird und ersichtliche Hinweisschilder
mit der Angabe über die Schädlingsbekämpfung und
des ausgelegten Mittels angebracht werden. Dadurch kann ein unbemerktes
Aufnehmen der Mittel durch Kleinkinder oder Hunde und dem daraus
entstehenden gesundheitsschädlichen Folgen für diese
verhindert werden.
Wer in einem Garten einen Komposthaufen angelegt hat, sollte
darauf achten, dass er keine gekochten Küchenabfälle
hineingibt. Sonstige Küchenabfälle sollten mit alter
Erde, Gesteinsmehl etc. gut abgedeckt bzw. ein geschlossenes
Kompostierungssystem verwendet werden.
Köderboxen und Köderriegel
gibt es in Samenhandlungen und Baumärkten. Kosten der Boxen
zwischen ca. 6,00 und 25,00 EUR. Köderriegel ca. 2,50 EUR.
Bei Rattenbefall ist eine Bekämpfung
zwingend vorgeschriebe.
Zuwiderhandlungen gegen das Gebot der Verordnung über die
Bekämpfung tierischer Schädlinge kann als Ordnungswidrigkeit
mit einer Gelsbuße bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden.
Auskünfte erteilt das
Ordnungsamt.
( Quelle: Stadtgruppe
Frankfurt der Kleingärtner e.V. ) |